Geschäftsnummer: | 03.1144 |
Eingereicht von: | Teuscher Franziska |
Einreichungsdatum: | 18.12.2003 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation |
Schlagwörter: | Altreifen; Entsorgung; Recyclingbeitrag; Schweiz; Vorgezogener; Bewilligung; Recyclingmethoden; Alternativer; Entwicklung; Umweltgerechte; Neureifen; Import; Ermöglicht; Verkehr; Haltige; Werden; Verordnung; Abfällen; Pneus; Reifenverkäufer; Autoresh-Anlage; Monthey; Gebrauchgütern; Fixer; Grundlagen; Neuesten; Bewährt; Abfallverkehr; Grenzüberschreitende; Inland |
Mit der neuen Verordnung über den Verkehr mit Abfällen wird voraussichtlich einerseits die Kontrolle über die Entsorgung von Altreifen im Inland, andererseits aber auch der grenzüberschreitende Abfallverkehr den neuesten rechtlichen Grundlagen und abfallwirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst. So brauchen Betriebe, die Altfahrzeuge oder Pneus verwerten, neu eine Bewilligung des Kantons, sind dadurch kontrollierbar und müssen nicht mehr wie bis anhin via Umweltschutzgesetzgebung in die Pflicht genommen werden.
Für die Exportbewilligung von Altreifen soll das Buwal zuständig sein, wobei Bewilligungen nur erteilt werden, wenn das Bestimmungsland der OECD angehört und die umweltverträgliche Verwertung oder Entsorgung belegbar ist.
Frage 1: Wird diese begrüssenswerte Exportverschärfung von Altreifen in der neuen Verordnung über den Verkehr mit Abfällen aufgenommen werden, um im Ausland nicht nachhaltige Entsorgungswege von Altreifen aus der Schweiz zu verhindern?
Eine verdeckt auf den Verkaufspreis von neuen Autos integrierte Recyclinggebühr verhindert wilde Deponien und ermöglicht zurzeit den Bau einer Autoresh-Anlage in Monthey. Wie auch bei anderen Gebrauchgütern hat sich ein fixer vorgezogener Recyclingbeitrag bewährt. Nur ein vorgezogener Recyclingbeitrag auf den Import von Neureifen ermöglicht eine umweltgerechte Entsorgung von Altreifen und die Entwicklung alternativer Recyclingmethoden in der Schweiz. Die Reifenverkäufer würden auf freiwilliger Basis keinen für den Kunden ersichtlichen Recyclingbeitrag erheben, eine Entschädigung ihrer Aufwendungen wäre nicht garantiert, Einsammeln und nachhaltiges Entsorgen verunmöglicht.
Frage 2: Wird in Zukunft beim Import von Neureifen ein vorgezogener Recyclingbeitrag erhoben, um mit diesem Geld eine umweltgerechte Entsorgung in der Schweiz und die Entwicklung alternativer Recyclingmethoden zu fördern?